Technische Details
| Modellname | MA 21200 |
|---|---|
| Typ | 2-Kanal Leistungsverstärker |
| Ausgangsleistung (1 kHz, <0.05% THD) | 8 Ω: 2 × 1200 W 4 Ω: 2 × 1800 W 2 Ω: 2 × 2400 W 16 Ω Brücke: 2400 W 8 Ω Brücke: 3600 W 4 Ω Brücke: 4800 W |
| Frequenzgang (Leistungsbandbreite ±0,1dB) | 20 Hz – 20 kHz |
| Phasengang (@1W 20Hz–20kHz) | +15° |
| THD+N (1 kHz, 20 Hz–20 kHz) | ≤ 0.03% |
| Intermodulationsverzerrung (SMPTE) | ≤ 0.01% |
| Dämpfungsfaktor (20 Hz–500 Hz @ 8Ω) | 650:1 |
| Übersprechen (20 Hz–20 kHz) | >75 dB |
| Verstärkung (wählbar) | 26 / 29 / 32 dB |
| Eingangsempfindlichkeit | 0.775 / 1.0 / 1.55 V |
| Signal-Rausch-Verhältnis | 106 dB |
| Produktabmessungen (B x H x T) | 483 × 133 × 500 mm |
| Nettogewicht | 40 kg |
Verpackung:
Karton-Außenverpackung: 84,68 % (1520 g) | Schaumstoff-Innenpolsterung: 13,37 % (240 g) | Kunststoff-Schutzhülle: 1,95 % (35 g)
Die nachfolgende Übersicht enthält Informationen zu den im Produkt verwendeten reglementierten Stoffen sowie zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Blei (Pb): Wird in Leiterplatten (gedruckte Schaltung | elektronische Bauteile auf der Platine | interne Verbindungsdrähte | Kupferflächen) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Umweltschutz-Nutzungsdauer: 15 Jahr(e)


