Technische Details
| Modellname | C-15 |
|---|---|
| Typ | 15" 2-Wege passiver Fullrange-Lautsprecher |
| Frequenzgang (-6 dB) | 45 Hz – 19 kHz |
| Belastbarkeit (RMS / Peak) (AES) | 450 W / 1800 W |
| Wirkungsgrad (1 W / 1 m) | 98 dB |
| Maximaler Schalldruckpegel (1 m) | 131 dB |
| Impedanz | 8 Ω |
| Abstrahlwinkel (H x V) | 90° x 60°, drehbares HF-Horn |
| LF-Treiber | 15", Ferritmagnet, 3" Schwingspule |
| HF-Treiber | 1", Ferrit, PEN-Film-Kompressionstreiber, 1,75" Schwingspule |
| Schutz | Tweeterschutz |
| Eingangsinterface | 2x Neutrik NL-4: Pins +1/-1 Eingang/THRU, Pins +2/-2 N.C. |
| Rigging-System | 8x MS Rigging-Punkte, 4x 3 Cargo-Tracks |
| Gehäusematerial / Beschichtung | 15 mm Birke / Polyurea-Beschichtung |
| Produktabmessungen (B x H x T) | 446 x 723 x 456 mm |
| Nettogewicht | 28,5 kg |
Verpackung:
Karton-Außenverpackung: 82,22 % (2650 g) | Schaumstoff-Innenpolsterung: 14,89 % (480 g) | Kunststoff-Schutzhülle: 2,89 % (93 g)
Die nachfolgende Übersicht enthält Informationen zu den im Produkt verwendeten reglementierten Stoffen sowie zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte.
Blei (Pb): Wird in Leiterplatten (gedruckte Schaltung | elektronische Bauteile auf der Platine | interne Verbindungsdrähte | Kupferflächen) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Blei (Pb): Wird in Steckverbindern (Steckverbinder) verwendet (zulässige Ausnahmeregelung).
Quecksilber (Hg): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Cadmium (Cd): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Sechswertiges Chrom (Cr(VI)): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Biphenyle (PBB): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Polybromierte Diphenylether (PBDE): Der Gehalt ist nicht nachweisbar oder liegt unter den geltenden Grenzwerten.
Umweltschutz-Nutzungsdauer: 15 Jahr(e)

